Studienplatzklage: Wann ist sie sinnvoll?

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Wer sich für einen Studiengang beworben hat und eine Ablehnung erhält, der ärgert sich häufig und fragt sich, welche Kriterien er nicht erfüllen konnte. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Möglichkeiten es gibt, doch noch deinen Studienplatz anzutreten und wann eine Studienplatzklage überhaupt sinnvoll ist.

Studienplatz Ablehnung: Möglichkeiten

Wer eine Ablehnung von seinem Wunschstudiengang erhält, obwohl er die gewünschten formellen Kriterien für eine Aufnahme erfüllt, der muss nicht gleich verzweifeln. Es gibt Alternativen, die sich anbieten und Türen, die vielleicht noch nicht ganz geschlossen sind. Hier sind die Möglichkeiten, die vor einer Studienplatzklage in Erwägung gezogen werden sollten.

Nachrückverfahren

Es kann sein, dass der Bewerber nur in der ersten Runde der Studienplatzvergabe nicht weiterkam. Wer Glück hat kann dann über das Nachrückverfahren noch einen Studienplatz erhalten. Das funktioniert, weil Bewerber, die eine Zusage erhalten haben, den Studienplatz nicht antreten, da sie vielleicht doch lieber einen Studienplatz an einer anderen Universität antreten. Normalerweise muss dazu nichts anderes getan werden, als zu warten.

Losverfahren

Wer nicht nachrücken konnte kann an einem Losverfahren teilnehmen. Was das ist?

Die nach der Vergabe übrig gebliebenen Studienplätze werden verlost- und mit etwas Glück erhält man dadurch den gewünschten Studienplatz – diesen aber sehr kurzfristig vor Studienbeginn. Für das Losverfahren muss man sich bewerben – per Brief oder Online.

Das Losverfahren funktioniert dann nach dem Zufallsprinzip und hat nichts mit dem Durchschnitt oder Wartezeit zu tun.

Wartesemester

Für diejenigen, die etwas warten können, ist es eine Option sich Wartesemester anrechnen zu lassen. Wer also nicht zugelassen wird für sein Wunschstudium, der kann sich überlegen, vorerst eine Ausbildung, ein Auslandspraktikum oder ein Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren. Diese Zeit wird als Wartesemester angerechnet. Am Besten man informiert sich jedoch vorab bei der Universtität, wie die Regelungen diesbezüglich sind.

Auslandsstudium

Eine weitere Option wäre vielleicht ein Auslandsstudium mit dem Wunschstudienfach. Im Ausland gibt es oft andere und einfachere Zulassungskriterien. Außerdem ergibt sich so die einmalige Chance eine Zeit lang im Ausland zu leben. Alternativ kann ein ähnlicher Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung in Erwägung gezogen werden.

Aus dem Ausland kann man ggf. auch einen Studienwechsel zurück nach Deutschland in betracht ziehen. Weitere Infos zu diesem Thema: https://www.medizinstudium-im-ausland.de/medizinstudium-wechsel/

Studienplatzklage

Erst wenn die obigen Punkte in Betracht gezogen wurden kann ein Blick auf die Studienplatzklage geworfen werden. Bei einer Studienplatzklage muss die Hochschule nachweisen, dass die Studienplätze alle vergeben sind und es wirklich gar keine Kapazitäten mehr gibt. Wenn im Laufe der Klage festgestellt wird, dass nicht alle Kapazitäten ausgeschöpft wurden, kann die Klage zu einem Erfolg führen.

Die Studienplatzklage ist aber gar nicht so unkompliziert. Vielleicht muss nicht gleich der extreme Schritt in Form einer Studienplatzklage gegangen werden. Wer sie in Erwägung zieht sollte sich vorab ausreichend darüber informieren, ob sie überhaupt sinnvoll ist, da sie doch mit etwas Aufwand und eventuellen Kosten verbunden ist.

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