Immobilienverwalter werden

Immobilienverwalter haben kaufmännische, technische, organisatorische und rechtliche Aufgaben. Zu den kaufmännischen Aufgaben gehören die Veranlassung bzw. Herstellung von Heizkostenabrechnungen und die Rechnungskontrolle. Außerdem spielen die Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen und die Buchführung sowie die Regelung von Personalangelegenheiten eine entscheidende Rolle.

Tätigkeiten wie die Erfassung von Verbrauchswerten, das Beauftragen von Sachverständigen oder Schlüsselbestellungen gehören zu den technischen Diensten eines Immobilienverwalters. Die Überwachung von Objekten oder die Durchführung von Versicherungsabrechnungen zählen ebenfalls zu den technischen Hausverwalter-Aufgaben. Das Aufstellen der Hausordnung, die Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen oder die Auswahl des Mieters sind Teil der organisatorischen Tätigkeiten.

Ebenso dazu gehören das Beschwerdemanagement, die Verhandlung mit Behörden oder die Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen. Die rechtlichen Aufgaben des Immobilienverwalters umfassen die Beachtung der mietrechtlichen Vorschriften und den Abschluss und die Prüfung von Verträgen. Das Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand oder die Abgabe und Übernahme der Mietsache sind ebenfalls Teil der rechtlichen Aktivitäten. Der Beruf als Immobilienverwalter umfasst eine Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben. Dadurch bringt er eine gewisse Verantwortung mit sich.

Der Weg zum Immobilienverwalter

Grundsätzlich ist für den Beruf als Immobilienverwalter keine Berufsausbildung vorgeschrieben. Es wäre empfehlenswert, eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau oder ein abgeschlossenes Studium in diese Richtung aufweisen zu können. Bereits vorhandene Kenntnisse sind auf diesem Gebiet von Bedeutung, um die Ihnen zugeteilten Immobilien kompetent betreuen zu können. Vorkenntnisse benötigen Sie auch für die ordnungsgemäße Erfüllung der oben genannten Tätigkeiten.

Die Pflichten eines gewerblichen Immobilienverwalters

Seit dem 01.01.2018 hat jeder Immobilienverwalter die Pflicht, eine Erlaubnis für die Tätigkeit als eben dieser gemäß der Gewerbeordnung zu beantragen. Eine Voraussetzung für diese Zulassung ist der Nachweis von Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen. Eine weitere Bedingung ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Seit Januar 2018 besteht eine Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter. Diese gilt fast ausnahmslos für alle Makler- und Immobilienverwalter.

2 Kommentare

  1. Das ist ein sehr interessanter Artikel zum Immobilienverwalter-Beruf gewesen. Mein Sohn überlegt, was er später lassen möchte. Etwas mit Immobilien würde zu ihm passen.

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